Unsere Forderungen

Lärm macht nachweislich krank! Er lässt sich aber in unserer Gesellschaft auch nicht komplett vermeiden. Allderdings gibt es gesetzliche Grenzwerte die einzuhalten sind. Unser Forderungen zielen vor allem auf Maßnahmen zur Einahaltung dieser Grenzwerte. Allerdings beschäftigen wir uns auch mit weiteren Umwelteinflüssen (Lichtemissionen, Staub, Gewässerbelastung), die Gewerbe und Industrie mit sich bringen und fordern alle erdenklichen Maßnahmen um schädigende Wirkungen zur minimieren.

Forderung 1:

Geeigneten Maßnahmen nach neuestem Stand der Technik zur Reduzierung des Lärms durch innerbetrieblichen Verkehr, Zu- und Abtransport, Maschinen und Anlagen zur Holzbearbeitung, Hacker, Zu- und Abluftanlagen, Förderleitungen für Sägenebenprodukte sowie der Kompressor und Druckluftsysteme. 

Mögliche Maßnahmen: Vollständige Einhausung lärmverursachender Anlagen in massiver Bauweise, lärmdämmende Verglasungen, (Profil mehrfach oder Lärmschutzverglasung), Lärmdämmung der Dachkonstruktion, geeignete Platzierung von möglichen Lärmquellen, Minimierung von Gebäudeöffnungen (Tore, Fenster), Einsatz von Elektrostaplern, geregelte Zeiten für An- und Abtransport, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf betroffenen Straßen (z.B. die L1060 auf Höhe Kerkingen auf 50 km/h oder die Bopfinger Straße in Kerkingen auf 30 km/h)  und Lärmschutzwall oder Lärmschutzwand wo nötig.

Forderung 2:

Geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtemissionen nach neuestem Stand der Technik. Zweck ist die Reduktion der Belastung für Mensch und Tier (z.B. die negativen Auswirkungen auf Insekten und Vögel). 

Mögliche Maßnahmen: Einsatz von Insektenschonender Beleuchtung sowie die Abschattung der Beleuchtung in Richtung „nicht-Gewerbefläche“. Grundsätzliche Abschaltung von Beleuchtung außerhalb der Arbeitszeiten und in Bereichen in denen nicht gearbeitet wird.

Forderung 3:

Forderung nach einer ausschließlich für die Bevölkerung verträglichen Ausweitung der Betriebszeiten unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte. 

Forderung 4:

Maximal mögliche Transparenz und Bürgerbeteiligung im Rahmen der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes (Aufstellung des Bebauungsplans). 

Mögliche Maßnahmen: Zunehmender Verkehrslärm und zunehmende Emissionsbelastung obwohl die Grenzwerte bereits zu Genüge ausgeschöpft sind. Planung von Pufferzonen und Ausgleichsflächen. Ansiedlung von „wertvollem Gewerbe“ in Bezug auf die Qualität und Wertigkeit der Arbeitsplätze und dem Flächenverbrauch sowie der Flächenversiegelung im Verhältnis zur Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze.